(Ehrenamtliche) wegbegleitung

Ehrenamtliche Wegbegleitung ist eine anspruchsvolle und herausfordernde AufgabeDaher möchten wir  nur erwachsene Menschen mit ausgeprägter Reflexionsfähigkeit ansprechen, die sich zum Beispiel in einem ausgeglichenem Verhältnis zwischen Altruismus und Eigeninteresse bewegen. 



"Die Verantwortung, die Wegbegleiter:innen auf sich nehmen, ist so besonders wie die Selbstverpflichtung und das Engagement, das diese Aufgabe fordert. Wegbegleiter:in zu werden, ist eine Entscheidung, hinter die man nicht mehr zurück geht. Das Versprechen, einen jungen Menschen auf seinem Weg in und durch das Leben zu begleiten, exklusiv, bedingungslos, loyal, auf Dauer und ohne jemals wieder weg zu gehen, ist groß. Umso bedeutsamer ist die fachliche Vorbereitung und Begleitung ehrenamtlicher Wegbegleiter:innen und hierbei gebührt dem fachlich methodisch und strukturell gesicherten Schutz der Begleiteten höchste Aufmerksamkeit und Priorität" (Schrenk 2021, socialnet).



Insofern ist es wichtig, interessierte Wegbegleiter:innen ausgiebig auf ihren bevorstehenden Auftrag vorzubereiten. 


Unser Qualifikationsprogramm besteht aus Ausbildung, Begleitung und Supervision. Die "Standards" der Wegbegleitung sind in unserem Buch (Kapitel 13) "Ehrenamtliche Wegbegleitung in der Kinder- und Jugendhilfe" dargelegt worden. 



Wie werden ehrenamtliche Wegbegleiter:innen ausgewählt?


Bild von Frank Weichelt aus Unsplash

Die Auswahl von geeigneten Wegbegleiter:innen findet über einen Stufen-Eignungsplan statt. Nach jeder erreichten Stufe stellt sich heraus, ob es noch passt und beide Seiten der Ansicht sind, den nächsten Schritt zu gehen.


Stufe 1: Wir bitten interessierte erwachsene Menschen zunächst, diese Webseite ausgiebig zu studieren (sh. auch Orientierungskompass) und sich ggf. auch mit unseren Buchempfehlungen zu beschäftigen. Manchmal können die meisten Fragen hier beantwortet werden sowie Wünsche und Vorstellungen auf individuelle Realisierbarkeit geklärt werden. Wichtig: Die Buchempfehlungen mögen bitte lediglich als Angebot für interessierte Wegbegleiter:innen verstanden werden. Wir vermitteln relevante Inhalte auf den Qualifizierungs-Seminaren. Manche Menschen wollen sich aber schon vorab ausgiebig in die Thematik einlesen. Das Lesen der Bücher ist keine Voraussetzung für ein erfolgreiches Wegbegleitungs-Setting.


Stufe 2:  Interessierte Wegbegleiter:innen reichen den Fragebogen für Wegbegleiter:innen, den sie von uns per Mail erhalten, vollständig ausgefüllt wieder ein. Idealerweise ist gleich ein aktuelles Foto mit dabei? (Kinder und Jugendliche fragen meist zuallererst: "Wie sieht der Mensch denn eigentlich aus?". Aber auch für uns ist es natürlich schön zu sehen, mit welchem Menschen wir es eigentlich zu tun haben.)


Stufe 3: Es findet ein persönliches Gespräch zwischen Verantwortlichen unseres Vereins und dem/der Interessent:in statt (per Videokonferenz). Hier haben wir die Chance, uns gegenseitig kennenzulernen und uns über Vorstellungen und Motivationen auszutauschen.


Stufe 4: Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis wird eingereicht (das Beantragungsformular für die Behörde stellt der Verein aus); dieses Verfahren wird mindestens alle drei Jahre wiederholt.


Stufe 5: Verantwortliche des Vereins besuchen den/die interessierte Wegbegleiter:in zuhause und machen sich ein umfassendes Bild vom Lebensumfeld des/der Bewerbers/in. Hier kommen wir auch noch einmal ins Gespräch und können offene Fragen persönlich miteinander besprechen.


Stufe 6: Interessierte Wegbegleiter:innen nehmen an der Einführungsschulung, Tag 1 (Wochenende) vor Ort (face to face) gemeinsam mit anderen Interessierten teil.


Stufe 7: Interessierte Wegbegleiter:innen nehmen an der Einführungsschulung, Tag 2 (Wochenende) vor Ort (face to face) gemeinsam mit anderen Interessierten teil.


Anschließend wählt der Verein ein Wegbegleiterkind aus, welches ganz gut zum/zur Wegbegleiter-Interessent:in passen könnte.



Ist es mit den Einführungsschulungen getan oder gibt es weitere Schulungen? 


Die Einführungsschulungen sind lediglich der Start, um eine Wegbegleitung erfolgreich ins Leben zu rufen. Neben der "Grundqualifizierung" gibt es weitere Aufbauschulungen über das Jahr verteilt. Die Wegbegleiter:innen sollen sich verpflichten, ebenfalls an diesen Aufbauschulungen teilzunehmen. Weiterhin gehört die Gruppen- und ggf. auch Einzelsupervision zum Qualifizierungskonzept. Diese finden einmal im Quartal per Videokonferenz statt. Die Wegbegleiter:innen sollen sich verpflichten, im Jahr an möglichst vielen (mindestens zwei von vier Supervisionen teilzunehmen. Auch regelmäßige Gespräche mit den Einrichtungen und mit Verantwortlichen des Vereins sollen stattfinden. Wir wollen die Treffen aber möglichst ressourcenschonend für alle beteiligten Akteur:innen organisieren. Hybride bzw. digitale Treffen sollen hier klar den Vorrang haben. Manchmal scheint aber auch ein face to face-Gespräch sinnvoll.



Wie sieht das Steuerungskonzept der ehrenamtlichen Wegbegleitung aus (abstrakte konzeptionelle Betrachtung)?





Was sind Bestandteile der Schulungsmaßnahmen (Erstqualifizierung, Aufbauschulungen, lfd. Schulungen)?


Es gibt eine große Auswahl an Qualifizierungsthemen (nicht vollständig):


  • Lebensumfeld und Herausforderungen von außerfamiliär platzierten jungen Menschen (Beziehungsgeflecht in der Wohngruppe, Peer-Group, Rolle der Herkunftsfamilie, Rolle der Wegbegleitung),
  • Inobhutnahme (Schutzauftrag, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Jugendamts),
  • Nähe und Distanz, Grenzverletzungen, Schutzkonzept (Risiko- und Schutzfaktoren),
  • Herausforderungen in der Pubertät,
  • Diversity (sowie Umgang mit abweichendem ethischen und moralischen Werten),
  • Gesprächsführung mit jungen Menschen,
  • Bindungsstörung und Trauma/Traumatisierung,
  • Resilienz und Selbstwirksamkeit,
  • Partizipation (Teilnahme am Hilfeplangespräch),
  • Umgang mit Rechten und Pflichten,
  • Umfang mit schwierigen Situationen,
  • Feedback und Wertschätzung, und
  • Eigenbild vs. Fremdbild (eigene Wahrnehmungen und Wirkungsweisen).



Wie wird ein Wegbegleiterkind ausgewählt?


Interessierte Einrichtungen wenden sich an unseren Verein und füllen ebenfalls einen Fragebogen gemeinsam mit dem interessierten Kind oder Jugendlichen aus. Idealerweise macht dies der/die Bezugserzieher:in, weil sie/er das Kind am besten kennt. Manchmal kann der Impuls aber auch vom Vormund oder vom Jugendamt (ASD = Allgemeiner Sozialer Dienst) kommen. Wir schauen uns an, ob Interessen und Wünsche von Begleitendem und Begleiteten gut zusammen passen könnten. Wir nutzen dafür bestimmte Passungs-Parameter. Beispiel: Der junge Mensch gibt an, in seiner Freizeit gern Sport zu treiben und ist gern draußen in der Natur. Der/die Wegbegleiter:in gibt an, ungerne in der Natur zu sein und sich für Sport so gar nicht zu interessieren. Was wir hier mit "Passung" meinen, benötigt hier sicherlich keiner weiteren Erläuterung.  Jedenfalls "passt" hier etwas nicht.

Der/die Bezugserzieherin, der Vormund oder der/die Mitarbeiterin vom Jugendamt leitet uns den Fragebogen des Kindes oder Jugendlichen mit weiteren Informationen aus Sicht der Betreuenden weiter. Hier geht es zum Beispiel um Informationen zum Kontakt zur Herkunftsfamilie oder um besondere individuelle und persönliche Informationen (Kontakt zu den Eltern, weitere Bezugspersonen außerhalb der Einrichtung, usw).



Was bedeutet Matching?


Wie gesagt, wir sind sehr daran interessiert, dass Begleitende und Begleitete von Anfang an gut zusammenpassen und eine gute Chance haben, aufeinander zuzugehen. Sobald ein/e "passende/r" Wegbegleiter:in gefunden wurde, werden die Fragebögen unter Wahrung von Datenschutzerfordernissen ausgetauscht. Beide Parteien können dann in Ruhe überlegen, ob sie Interesse haben, den/die jeweils Andere/n kennenzulernen. Und dann findet ein erstes Treffen statt. Das erste Treffen soll für den jungen Menschen so angenehm und stressfrei wie möglich organisiert werden. Der/die Wegbegleiter:in wird also in die Einrichtung, in der das Kind/der Jugendliche lebt, eingeladen und es findet ein erstes Kennenlernen gemeinsam mit einem/r weiteren Erwachsenen statt. Das könnte der/die Bezugserzieher:in, der Vormund oder auch ein/e Mitarbeiter:in vom Jugendamt sein.



Wie gehts dann weiter?


Jetzt kann ein behutsamer und langsamer Beziehungsaufbau stattfinden. Die folgenden Treffen finden "immer" im Umfeld der Einrichtung statt. Anfangs vielleicht mit Begleitung der/des Bezugserziehers/in. So nach und nach können Begleitende/r und Begleitete/r vielleicht auch die Einrichtung verlassen und einige Zeit gemeinsam außerhalb der Einrichtung verbringen. Die Entscheidung über die Art und Häufigkeit der Treffen übernehmen die Sorge-Berechtigten, nicht der/die Wegbegleiter:in. 



Dürfen die Begleiteten auch zu den Wegbegleiter:innen nach Hause?


Das ist tatsächlich - langfristig - vorgesehen. Aufgabe der Wegbleiter:innen ist u.a., die jungen Menschen auf das Leben da draußen vorzubereiten. Dazu gehört als Gegenentwurf zur Heimerziehung auch das normale Umfeld außerhalb der Einrichtung kennenzulernen. Gemeinsam einkaufen, kochen und abwaschen in der Wohnung der Wegbegleiter:innen können zum Beispiel besondere Erfahrungen im gemeinsamen Miteinander werden. Aber auch Ausflüge, gemeinsame sportliche Aktivitäten, der gemeinsame Besuch im Kino oder Auswärts Essen gehen können wertvolle Freizeitaktivitäten sein.


Dürfen die jungen Menschen bei den Wegbegleiter:innen übernachten?


Nein, das ist zunächst nicht vorgesehen. Natürlich wollen wir keine Menschen mit den falschen Absichten zur Übernahme einer Wegbegleitung motivieren, aber wir wollen auch nicht alle interessierten Erwachsenen unter Generalverdacht eines/r Gefährders/Gefährderin stellen. Wir haben dennoch ein besseres Bauchgefühl, wenn Übernachtungen ausgeschlossen bleiben. Für alles soll es aber Ausnahmen geben, d.h. es könnte durchaus okay sein, wenn ein/e 16-Jähriger Jugendliche/r nach vielen Jahren einer vertrauensvollen Wegbegleitung auch einmal in der Wohnung seines/ihres Begleiters übernachtet. Wir müssen uns die Situationen individuell anschauen.


Wie siehts eigentlich aus mit dem Datenschutz, also mit dem Umgang von vertraulichen Informationen?


Wir erwarten von Wegbegleiter:innen, dass sie den Datenschutz vollumfänglich wahren. Hierzu lassen wir uns eine entsprechende Erklärung unterzeichnen und weisen in den Schulungen und Supervisionen immer wieder auf wichtige Datenschutz-Erfordernisse hin.



Ist eine Mindest- oder Höchst-Alter für Begleitende oder Begleitete vorgesehen?


Eine richtiges Mindest- oder Höchstalter gibt es nicht. Wir wollen auch niemanden seines/ihres Alters wegen diskriminieren. Wir schauen jedoch auf die richtige Passung. Der Altersunterschied zwischen Begleiteten und Begleitenden sollte nicht zu groß sein (<55 Jahre). Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Auf Seite des Kindes halten wir es für wertvoll, wenn die Wegbegleitung in einem Alter angeboten wird, in welchem das Kind in der Lage ist, den Auftrag und die Rolle der Wegbegleitung auch zu begreifen. Wenn die Wegbegleitung dann schon Jahre besteht, schafft es das Wegbegleiter:innen-Tandem dann sicherlich auch, die Pubertät gemeinsam durchzustehen, so dass die Idee der Langfristigkeit an Bedeutung gewinnt. Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein, wenn die Wegbegleitung zum Zeitpunkt des Übergangs in die Selbständigkeit (Auszug aus der Wohngruppe mit ca. 18 Jahren) angeboten wird. Wir müssen uns immer das individuelle Setting und die individuellen Bedürfnisse und Bedarf anschauen. Wichtig und gut wäre es, wenn die ehrenamtliche Wegbegleitung als individualisierte Hilfeform im Hilfeplangespräch diskutiert wird.



Ist die ehrenamtliche Wegbegleitung auch für Systemsprenger:innen geeignet?


Dies Frage lässt aktuell aufgrund mangelnder empirischer Erkenntnisse keine klare Antwort zu. Die frühzeitige Installation von ehrenamtlichen Wegbegleitungen könnte jedoch eine positive, stabilisierende und vor allem präventive Wirkung auf die psychosoziale Entwicklung insbesondere auf die jungen Menschen erzielen, die wegen ihrer besonderen Verhaltensauffälligkeiten (etwa schwere Bindungsstörung mit Enthemmung, mangelnde Impulskontrolle, hochgradige Aggressivität) als sogenannte Systemsprenger:innen attribuiert werden. Das Problem mit dem Begriff der Systemsprenger:innen liegt in der Zuschreibung, dass diese Kinder und Jugendlichen so viele Schwierigkeiten machen, dass sie »das System«, also die Organisationen ambulanter, teilstationärer und stationärer Kinder- und Jugendhilfe überlasten und überfordern. Das hat vielfach den Effekt, dass sie von der einen in die nächste Einrichtung weitergereicht werden und auf diese Weise eine Heimbiografie entsteht, in der in vielen Fällen diese jungen Menschen innerhalb weniger Jahre zehn bis fünfzehn Heime kennenlernen. Diese Kinder- und Jugendhilfereisenden leben jeweils für eine gewisse Zeit, meist nur wenige Wochen, in einer Einrichtung und zeigen sich mit ihrem auffälligen Verhalten als »nicht haltbar«, fliegen raus und wechseln in die nächste Einrichtung. In der Regel wird dann eine Einrichtung gesucht, »mit einem engeren Rahmen«, worunter in der Regel Einrichtungen mit stärkeren Tagesstrukturierungen und strengeren Regelwerken verstanden werden. Jedes Mal bedeutet so ein Wechsel Beziehungsabbrüche, die Erfahrung des Scheiterns und Frustration. Die Selbstwirksamkeitserfahrung des betroffenen jungen Menschen besteht dann darin, sich als sehr schwierig, besonders auffällig und deshalb wiederholt abgelehnt zu erleben, weil es mit der Hilfemaßnahme, mit der Verbesserung des Sozialverhaltens oder mit der Schulkarriere ja schon wieder nicht geklappt hat. Es folgt die nächste Einrichtung, man muss neue Leute kennenlernen, die gleichen Erwartungen an Regelkonformität hören, Verschärfungen der Regelwerke erleben und die immer gleichen Zuschreibungen fühlen (#schwierigerjungermensch): Ein Teufelskreis. Die Idee der ehrenamtlichen Wegbegleitung besteht darin, hier eine Lücke zu schließen und einen Beitrag zur Durchbrechung dieses circulus vitiosus zu leisten. Um es auf den Punkt zu bringen: Wegbegleiter:innen können durch ihre Gewährleistung von Kontinuität, Stabilität und Verlässlichkeit vielen Kindern und Jugendlichen Sicherheit, Halt und Orientierung vermitteln, damit einer Verschärfung der individuellen Problematik vorbeugen und so vielen jungen Menschen eine Karriere als Systemsprenger:in ersparen (vgl. Jugendhilfereport ). 



Was bedeutet "reziproke" Erwartungshaltung im Kontext ehrenamtlichen Engagements und was ist hier wichtig zu wissen?


"Damit ist gemeint, dass die Begleiteten und dem Druck stehen könnten, Gefälligkeiten zu erwidern" (Daven/Schrenk 2023, Seite 144). Also nach dem Motto: Ich engagiere mich jetzt und werde dafür später im Alter vielleicht von dem jungen Menschen versorgt. "Wichtig ist, dass junge Menschen eine Wegbegleitung ohne einen von vornherein zu erwartenden Gegenwert eingehen dürfen" (ebd). Manchmal wollen junge Menschen gar nicht und finden es zum Teil unerträglich, wenn sie immer nur die Rolle der Nehmenden sind. Also in der Rolle derjenigen, denen geholfen wird. Sie spüren dann manchmal innerlich eine Verpflichtung, irgendwie etwas zurück zu geben. Man sollte als ehrenamtliche/r Wegbegleiter:in nicht die Erwartungshaltung haben, etwas zurück zu bekommen, aber man sollte fähig und bereit sein, etwas zurück zu nehmen. Wenn der junge Mensch also z.B. eine Einladung zum Eis-Essen oder zum Pizza-Essen ausspricht, darf diese auch gern einmal angenommen werden. Hierzu führt Michael Maas (Experte für ehrenamtliche Vormundschaften) in seinem Band "Ehrenamtliche Vormundschaften, Beltz 2023, Seite 144" aus: "Ein Minderjähriger, dem aufgrund seiner fortgeschrittenen kognitiven Reife bewusst ist, dass sich sein [ehrenamtlicher] Vormund, anders als beispielsweise der Bezugsbetreuer der Wohngruppe, unentgeltlich für ihn einsetzt und dementsprechend seine Freizeit für ihn "opfert", ist dieses Engagement möglicherweise in dem Sinne unangenehm und peinlich, wenn es Gefühle der Schuld und Abhängigkeit erzeugt. Auch wenn der ehrenamtliche Vormund seinem Mündel versichert, er unterstütze ihn sehr gern und erwartet keinerlei Gegenleistung, kann beim Mündel dennoch das ungute Gefühl verbleiben, die erfahrene Hilfestellung und Unterstützung niemals abgelten zu können." Die Herausforderungen für ehrenamtliche Vormund:innen und ehrenamtliche Wegbegleiter:innen sind hier sicherlich ähnlich gelagert.



Bin ich als Wegbegleiter:in eigentlich versichert?


Als Verein stellen wir sicher, dass die ehrenamtlichen Wegbegleiter:innen in Ausübung ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert sind. Details hierzu finden Sie auf der Seite Versicherungsschutz. Grundsätzlich ist jede/r Einzelne jedoch für seinen/ihren eigenen Versicherungsschutz verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung einer Person, die Risiken abzuwägen, denen sie ausgesetzt ist und die entsprechenden Versicherungen abzuschließen, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.



Ersetzt der Verein entstehende Kosten?


Als NON-Profit-Organisation und gemeinnützig/mildtätiger Verein können wir die Kosten, die Wegbegleiter:innen in Ausübung ihres ehrenamtlichen Engagements entstehen (z.B. Fahrtkosten oder Ausflugskosten), leider nicht übernehmen. 



Weitere Themen werden hier sukzessive ergänzt!


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