schutzkonzept

 

Wir haben ein nachhaltig wirksames vereins-individuelles Schutzkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Gewalt im weitesten Sinne entwickelt. Der Schutz und die Sicherheit von jungen Menschen haben für uns die oberste Priorität. So können wir den Kinderschutz strukturell und nachhaltig sichern.

Alle beteiligten Akteur:innen des Vereins arbeiten nach unserem speziell entwickelten Konzept. Jede/r ehrenamtliche oder hauptberuflich tätige Mitarbeiter:in des Vereins sowie sämtliche qualifizierte ehrenamtliche Wegbegleiter:innen tragen aktiv dazu bei, dass die ehrenamtliche Wegbegleitung als sicherer Ort wahrgenommen werden kann und dass die begleiteten jungen Menschen vor Übergriffen geschützt werden.

So unterzeichnen ehrenamtliche Wegbegleiter:innen eine Selbstverpflichtungserklärung, welches zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Sozialgesetzbuch VIII, die UN-Kinderrechtskonvention und weitere für die Arbeit mit jungen Menschen geltende Regelungen verpflichtet.

Auch dem Schutz von ehrenamtlichen Wegbegleiter:innen kommt in unserem Verein eine wichtige Bedeutung zu. Mögliche Verdachtsfälle auf Formen von Gewalt oder Machtmissbrauch werden mit einem hohen Maß an Offenheit und Gewissenhaftigkeit aufgeklärt und geahndet. Falsche Verdachtsmomente können schnell mit Rufschädigung und Diskreditierung einhergehen. Daher ist ein besonders sensibler Umgang und das konsequente Einhalten unseres verlässlichen Schutzkonzeptes unerlässlich.

So sind sämtliche Akteur:innen des Vereins vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und im weiteren Verlauf alle drei Jahre verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Dies gilt für Vorstände, Wegbegleiter:innen, angestellte oder sonstige ehrenamtliche Mitarbeiter:innen und Mitglieder des Vereins.

Wir bilden darüber hinaus zusätzliche Sicherungsmechanismen ab. Hierzu gehören weitere qualitätssichernde Maßnahmen in Form von qualifizierten Schulungsprogrammen (Weiterbildungsmaßnahmen als Regelprozess), engen persönlichen Begleitungen und Supervisionen.

Wir pflegen eine hohe Sensibilität für das Thema Nähe/Distanz und gestalten die Beziehungen transparent, so dass dieses Thema nicht nur einmalig im Rahmen der Erstqualifizierungsmaßnahmen auf unseren Schulungen thematisiert wird, sondern immer wieder in Fortbildungsveranstaltungen diskutiert wird. Alle Akteur:innen des Vereins sollen hier eine gemeinsame Haltung entwickeln und tragen. Individuelle Grenzen der jungen Menschen werden immer respektiert. Dies bezieht sich besonders auf die Privatsphäre und persönliche Grenzen der Scham.

Ebenso werden alle Akteur:innen des Vereins mit der Erkennung und dem professionellen Umgang mit krisenhaften Verläufen geschult und eng begleitet. So vermitteln wir allen Beteiligten Handlungssicherheit.

Die Grundhaltung unserer Vereinsarbeit ist vertrauensvoll und zugewandt. Wir nehmen die Themen und Anliegen von Begleiteten und Begleitenden ernst und suchen gemeinsam und ergebnisoffen nach Lösungen.

Eine professionelle Fehler- und Feedbackkultur ist in unserer Einrichtung Grundvoraussetzung für eine kollegiale Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteur:innen.

In unserer Organiation gibt es ein lebendiges Beschwerdewesen. Wir klären proaktiv Begleitende über Ihre Rechte und Pflichten auf und empowern Begleitende dabei, wie sie mit den ihnen anvertrauten jungen Menschen üben können, wie es geht, sich über etwas zu beschweren. Wir übernehmen die Verantwortung für das Erlernen dieser Beschwerdekompetenz.


Bild von Shubham Dhage aus Unsplash


 
 
 
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